Die Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald vertritt gem. § 87 Abs. 1 HwO (Handwerksordnung) die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes ihres Bezirks. Darüber hinaus kann sie gem. § 87 Abs. 5 HwO die Geschäfte der Innungen auf deren Ansuchen führen.
Die Innungen sind, wie die Kreishandwerkerschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts und setzen sich aus freiwilligen Mitgliedern zusammen. Zu den gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben der Kreishandwerkerschaft gehört es, die Gesamtinteressen der ihr angeschlossenen Innungen wahrzunehmen und sie bei der Erbringung der Service- und Dienstleistungen zu unterstützen. Im Bereich der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald waren im Ende 2023 über 7.800 Betriebe in der Handwerksrolle oder das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen. Die Kreishandwerkerschaft führt z. Zt. die Geschäfte von 25 Innungen. Deren Bezirk liegt überwiegend in den Kreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald, umfasst durch Fusionen aber auch mehrere Landkreise oder Teile des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist damit eine der großen Kreishandwerkerschaften Deutschlands.
Die Kreishandwerkerschaft übernimmt auf Wunsch der Innungen die Geschäftsführung für die jeweilige Berufsgruppe. Sie ist auch Ansprechpartner der Behörden bei den das Handwerk betreffenden Maßnahmen durch Anregungen, Stellungnahmen und Gutachten. Dies erklärt den öffentlich-rechtlichen Charakter einer Kreishandwerkerschaft, die ihre Aufgabe als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks unabhängig erfüllt. Die Mitglieder sind an den Entscheidungsprozessen in verschiedenen Gremien direkt beteiligt.
Große Bedeutung kommt der Einzelbetreuung der Mitglieder der Innungen zu. Im Rahmen dieser Betreuungsaufgaben gewährt die Kreishandwerkerschaft als Innungsgeschäftsstelle dem Mitglied jede Hilfe und Beratung in allen Rechtsfragen des täglichen Betriebs- und Wirtschaftslebens. Sie unterstützt und vertritt den Handwerker in seinen wirtschaftlich-betrieblichen Angelegenheiten gegenüber Dritten, kurz: Sie steht für alle Bereiche des gesamten Wirtschaftslebens zur Verfügung.
Leistungsschwerpunkte der Kreishandwerkerschaft:
Neue Wege der Kommunikation und Dienstleistung
Ebenso wichtig wie die Beratungs- und Unterstützungsfunktion ist die ständige Information der Innungsmitglieder über alle wichtigen Fragen und Neuerungen gesetzlicher, steuerlicher, betriebswirtschaftlicher, arbeits- und tarifrechtlicher Art. Die Handwerker werden hierüber in Anschreiben, Seminaren und auf Weiterbildungsveranstaltungen informiert. Schwerpunkt der Informationsvermittlung ist das Magazin „Brennpunkt Handwerk“. Der freigeschaltete Teil des Magazins kann in diesem Portal eingesehen werden.
Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Joseph-Kehrein-Straße 4
56410 Montabaur
oder
Postfach 13 64
56403 Montabaur
Telefon: 0 26 02/1005-0
Telefax: 0 26 02/1005-27
Montag-Donnerstag
von 7:45 Uhr − 12:00 Uhr und 12:45 Uhr − 16:30 Uhr
Freitag
7:45 Uhr − 12:00 Uhr und 12:45 Uhr − 15:30 Uhr