Wir lieben Handwerk

Es freut uns, Sie im Internetportal der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald zu begrüßen!

Wir sind Ihre kompetente und moderne Handwerksorganisation in der Region Rhein-Westerwald. Als kundenorientierte Institution setzen wir uns mit Leidenschaft und Engagement für die Interessen und Belange des Handwerks ein. Unsere vielfältigen Leistungen umfassen unter anderem die Beratung und Unterstützung in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, die Organisation von Veranstaltungen und Netzwerkmöglichkeiten sowie die Vertretung der Handwerksbetriebe gegenüber Behörden und Institutionen. Unser Ziel ist es, das Handwerk in der Region zu stärken und die regionale Wirtschaft nachhaltig zu fördern.. Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mitglieder – den Innungsfachbetrieben in den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes und Informatives über die Innungsgeschäftsstelle und den jeweiligen Innungen. Für Fragen, Anregungen und Wünsche stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, gerne auch zu einem persönlichen Gespräch in einer unserer Geschäftsstellen in Montabaur, Neuwied und Wissen. Besuchen Sie uns oder kontaktieren Sie uns online, um mehr über unsere Arbeit und die Vorteile einer Mitgliedschaft zu erfahren. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft des Handwerks!

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und zu unterstützen.

Ihre Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

AKTUELLES

Schnelleinstieg

Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
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20. Empfang des Handwerks
Innungen und Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald führten den "20. Empfang des Handwerks" in der Stadthalle Betzdorf durch. Geehrt wurden die besten Prüfungsabsolventen des Prüfungsjahres 2024 sowie die Meister, die den Silbernen Meisterbrief in Empfang nehmen konnten.Herzlichen Glückwunsch!Bilder: Regine HabelWeiter Bild
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Cyberkriminalität betrifft auch Handwerksorganisationen Cyberschutz für Kreishandwerkerschaften 
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20. Empfang des Handwerks - Präsentation Sven Eßwein
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E-Rechnung: Was im BMF-Schreiben steht
Wie können E-Rechnungen empfangen werden? Wann ist die Lesbarkeit gewährleistet? Was gilt für Dauerrechnungen? Das Bundesfinanzministerium gibt zahlreiche Anwendungshinweise.
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Pressemitteilung
  Änderung der BedarfsgegenständeverordnungAb dem 01.07.2024 verpflichtet die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, zu einer Anzeige. Diese Anzeigepflicht soll den Überwachungsbehörde
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Unsere Partner

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Anschrift

Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Joseph-Kehrein-Straße 4
56410 Montabaur
oder
Postfach 13 64
56403 Montabaur

Telefon: 0 26 02/1005-0
Telefax: 0 26 02/1005-27

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Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag
von 7:45 Uhr − 12:00 Uhr und 12:45 Uhr − 16:30 Uhr

Freitag
7:45 Uhr − 12:00 Uhr und 12:45 Uhr − 15:30 Uhr

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